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Konkurrentenklagen und Ämterstabilität
Das Rechtsschutzmodell, das in Fällen der Konkurrenz um Statusämter Anwendung findet, unterscheidet sich erheblich von demjenigen, das in anderen verwaltungsrechtlichen Konkurrenzkonstellationen praktiziert wird: Unter Rückgriff auf einen sog. Grundsatz der Ämterstabilität werden unterlegene Bewerber zumeist auf den Eilrechtsschutz verwiesen. Eine nachträgliche Anfechtung der einmal erfolgten Ernennung ihres Konkurrenten wird ihnen indes grundsätzlich unter Verweis auf eben diesen Grundsatz verwehrt. Benno ...

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